Wer zum ersten Mal ein Angebot für Projektsteuerung liest, stolpert fast immer über das Kürzel AHO. Dahinter steckt kein Gesetz, sondern eine Fachempfehlung, die genau beschreibt, welche Leistungen ein Projektsteuerer erbringt. Wir erklären, was drinsteht und warum das für Sie als Bauherr wichtig ist.
Was ist der AHO?
AHO steht für den Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung. Dieser Ausschuss veröffentlicht Fachschriften, in denen Leistungen beschrieben und Honorarempfehlungen gegeben werden.
Die für die Projektsteuerung wichtigste Schrift ist das Heft Nr. 9. Darin ist festgehalten, was Projektsteuerung leistet und wie sich das Honorar bilden lässt.
Wichtig zu wissen: Der AHO ist kein Gesetz. Anders als bei der HOAI gibt es keine gesetzlich verankerten Honorarsätze. Die Empfehlung ist trotzdem der Maßstab, an dem sich der Markt orientiert, und sie schafft eine gemeinsame Sprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Die fünf Projektstufen
Der AHO teilt ein Bauvorhaben in fünf zeitliche Stufen. Jede Stufe hat ein klares Ziel und einen definierten Abschluss.
- Projektstufe 1, Projektvorbereitung: Ziele klären, Rahmenbedingungen erfassen, Organisation aufsetzen, erste Kosten- und Terminrahmen bilden.
- Projektstufe 2, Planung: Planer beauftragen und steuern, Planungsstände prüfen, Kostenberechnung fortschreiben.
- Projektstufe 3, Ausführungsvorbereitung: Vergabestrategie festlegen, Ausschreibungen begleiten, Angebote prüfen, Vergaben vorbereiten.
- Projektstufe 4, Ausführung: Bauablauf steuern, Termine und Kosten überwachen, Nachträge prüfen, Qualität sichern.
- Projektstufe 5, Projektabschluss: Abnahmen organisieren, Dokumentation zusammenstellen, Gewährleistungsfristen erfassen, Projekt sauber übergeben.
In der Praxis werden nicht immer alle fünf Stufen beauftragt. Viele Bauherren holen sich Unterstützung erst ab Stufe 3, wenn es konkret wird. Sinnvoll ist das nur, wenn die Grundlagen davor sauber gelegt wurden.
Die fünf Handlungsbereiche
Quer zu den Stufen liegen fünf Handlungsbereiche. Sie beschreiben, worum sich die Steuerung inhaltlich kümmert.
- A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation: Wer entscheidet was, wer informiert wen, und wo wird das festgehalten.
- B Qualitäten und Quantitäten: Was genau soll entstehen, in welchem Standard und in welchem Umfang.
- C Kosten und Finanzierung: Budget aufstellen, fortschreiben, Rechnungen prüfen, Mittelabfluss steuern.
- D Termine, Kapazitäten und Logistik: Rahmenterminplan, Steuerungsterminpläne, Engpässe frühzeitig erkennen.
- E Verträge und Versicherungen: Verträge vorbereiten, Leistungsstörungen erfassen, Nachträge bewerten.
Wenn Sie ein Angebot prüfen, lohnt der Blick auf diese Buchstaben. Ein Angebot, das nur A und D abdeckt, ist etwas anderes als eines mit allen fünf Bereichen.
Was das für Ihr Angebot bedeutet
Der praktische Nutzen des AHO liegt in der Vergleichbarkeit. Zwei Angebote lassen sich nur dann gegenüberstellen, wenn beide sagen, welche Stufen und welche Handlungsbereiche enthalten sind.
Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot nach:
- Welche Projektstufen sind beauftragt?
- Welche Handlungsbereiche sind enthalten, welche ausdrücklich nicht?
- Wie ist das Honorar gebildet, pauschal, nach Aufwand oder als Prozentsatz?
- Was passiert, wenn sich der Projektumfang ändert?
Wir legen bei InfraX offen, welche Stufen und Bereiche wir übernehmen, und schreiben es in das Angebot. So sehen Sie vorher, wofür Sie zahlen.
Zur Leistung Projektsteuerung & BauleitungWo der AHO an Grenzen stößt
Das Leistungsbild ist ein Gerüst, kein Automatismus. Kleine Vorhaben brauchen selten alle fünf Stufen in voller Tiefe, große Vorhaben oft mehr als das Heft beschreibt.
Außerdem sagt der AHO nichts darüber, wie gut jemand seine Arbeit macht. Ein Angebot kann formal alle Bereiche abdecken und in der Praxis trotzdem dünn sein. Fragen Sie deshalb immer auch nach Referenzen und danach, wer das Projekt konkret betreut.
Und es ersetzt keine Rechtsberatung. Wo es um Vertragsauslegung oder Streitfälle geht, gehört ein Baujurist an den Tisch. Wir sind keine Anwälte und sagen das offen.