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Bauhelm auf einer Baustelle, Nachträge am Bau prüfen und verhandeln
Wissen

Nachträge am Bau prüfen, verhandeln, vermeiden

Ein Nachtrag ist eine zusätzliche oder geänderte Leistung, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten war. Berechtigt ist er, wenn der Bauherr etwas ändert oder die Ausschreibung lückenhaft war. Unberechtigt ist er, wenn die Leistung bereits geschuldet ist. Die Prüfung entscheidet, ob Sie zahlen oder nicht.

Nachträge sind der häufigste Grund dafür, dass Bauprojekte teurer werden als geplant. Manche sind völlig berechtigt, andere sind der Versuch, eine zu knapp kalkulierte Angebotssumme nachträglich zu korrigieren. Wer den Unterschied kennt, spart Geld und Nerven.

Was ein Nachtrag überhaupt ist

Ein Nachtrag ist eine Leistung, die im ursprünglichen Vertrag so nicht vereinbart war. Entweder wird etwas zusätzlich verlangt oder etwas anders ausgeführt als beschrieben.

Typische Auslöser sind Änderungswünsche des Bauherrn, unvorhergesehene Bedingungen am Objekt, Lücken in der Ausschreibung oder Verzögerungen, die zu Mehraufwand führen.

Der entscheidende Punkt ist immer derselbe: Was genau war geschuldet? Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn Leistungsverzeichnis und Vertrag präzise sind.

Berechtigt oder nicht: die Prüffragen

Bevor Sie einen Nachtrag freigeben, sollten diese Fragen beantwortet sein:

  • Ist die Leistung im Leistungsverzeichnis bereits enthalten, auch wenn sie dort anders heißt?
  • Wurde die Änderung vom Bauherrn veranlasst oder ist sie aus der Sphäre des Auftragnehmers entstanden?
  • War der Umstand bei Angebotsabgabe erkennbar? Was erkennbar war, gehört in die Kalkulation.
  • Ist der Nachtrag vor der Ausführung angezeigt und beauftragt worden?
  • Sind die Preise aus dem Hauptauftrag fortgeschrieben oder frei neu gebildet?

Ein Nachtrag, der erst nach der Ausführung auftaucht, ist besonders kritisch zu prüfen. Dann fehlt Ihnen jede Verhandlungsposition.

Was VOB und BGB unterscheiden

Ist die VOB/B wirksam vereinbart, gibt es geregelte Wege für Änderungen und Zusatzleistungen. Die Vergütung orientiert sich dann an den Grundlagen der Preisermittlung aus dem Hauptauftrag.

Beim reinen BGB-Vertrag gelten seit 2018 eigene Regeln für Anordnungen und Vergütungsanpassungen.

Welche Grundlage für Sie gilt und welche Fristen daraus folgen, gehört vor Vertragsschluss geklärt. Wir prüfen kaufmännisch und technisch. Bei strittigen Rechtsfragen ziehen wir einen Baujuristen hinzu, denn wir sind keine Anwälte und beraten nicht rechtlich.

So vermeiden Sie Nachträge von Anfang an

Die meisten Nachträge entstehen nicht auf der Baustelle, sondern am Schreibtisch, lange vorher.

  • Ein sauberes Leistungsverzeichnis statt Pauschalbeschreibungen. Was nicht beschrieben ist, wird später berechnet.
  • Bestand vorher aufnehmen. Gerade bei Sanierungen im Bestand lohnt jede Stunde Voruntersuchung.
  • Entscheidungen des Bauherrn rechtzeitig treffen und schriftlich festhalten.
  • Angebote inhaltlich prüfen, nicht nur die Endsumme vergleichen. Auffällig günstige Angebote holen die Marge oft über Nachträge zurück.
  • Ein Protokoll führen, in dem Anordnungen, Behinderungen und Freigaben dokumentiert sind.
Ausschreibung und Vergabe bei InfraX

Wenn der Nachtrag schon auf dem Tisch liegt

Zahlen Sie nicht aus Zeitdruck. Ein Nachtrag ist eine Forderung, keine Rechnung, die automatisch fällig wäre.

Verlangen Sie eine prüfbare Aufgliederung nach Mengen, Zeiten und Preisen und den Bezug zur Vertragsgrundlage. Ohne diese Angaben ist eine Prüfung gar nicht möglich.

Bleiben Sie sachlich. In den meisten Fällen lässt sich ein Teil anerkennen und ein Teil zurückweisen. Genau diese Trennung nehmen wir vor, wenn wir für Bauherren Nachträge prüfen.

Bauherrenvertretung bei Nachträgen

Nachtrag auf dem Tisch und unsicher?

Schicken Sie uns den Nachtrag mit Leistungsverzeichnis und Vertrag. Wir sagen Ihnen innerhalb von 24 Stunden, welche Positionen aus unserer Sicht berechtigt sind und wo sich Widerspruch lohnt.

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